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Wie Usbekistan die Arbeitsmigration ins Ausland reguliert

Sprachkurse und viele Sozialmaßnahmen helfen bei Entsendung nach Deutschland und in andere Länder
January 21, 2025
January 17, 2025

Von Bobomurod Yarashev, University of Public Safety of the Republic of Uzbekistan, Taschkent

Arbeitsmigration ist ein natürlicher Prozess in der ganzen Welt. Usbekistan arbeitet zielgerichtet an der geordneten und sicheren Entsendung von Bürgern zur Arbeit ins Ausland. In den letzten zwei Jahren hat die Agentur für Arbeitsmigration zu diesem Zweck 70.000 Menschen ins Ausland entsandt.

Es ist bekannt, dass diejenigen, die im Ausland arbeiten wollen, auch gewisse Kosten zu tragen haben. So werden den Migranten die Kosten für das Arbeitsvisum, das Reiseticket, das Erlernen einer Fremdsprache und die Bewertung der Qualifikationen in ihrem Beruf teilweise erstattet. Bürgern, die ein internationales oder gleichwertiges Zertifikat in einer Fremdsprache erworben haben, werden 50 Prozent der Kosten für das Erlernen der Sprache erstattet.

Neben all der positiven Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird, wurde eine enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration, mit der Internationalen Organisation für den Schutz der Rechte von Migranten und mit den Industrieländern aufgebaut. Außerdem entwickelt der Staat ein Konzept für Migration bis 2030 gearbeitet, um die Kriterien der garantierten Gleichheit beim sozialen Schutz von Arbeitsmigranten zu erreichen.

Zwischen der dem Ministerium für Armutsbekämpfung und Beschäftigung unterstellten Agentur für Außen- Arbeitsmigration und 25 deutschen Unternehmen wurden Vereinbarungen über die befristete Beschäftigung usbekischer Bürger in verschiedenen Branchen geschlossen. Mit fünf weiteren Unternehmen werden derzeit Verhandlungen geführt. In den vergangenen drei Jahren wurden 821 Usbeken für eine befristete Arbeit nach Deutschland entsandt, und 1.670 Staatsangehörige werden ausgebildet, um ihre Arbeitstätigkeit in diesem Land fortzusetzen.

Auf diese Weise entwickelt sich die Zusammenarbeit zwischen Usbekistan und Deutschland im Bereich der Arbeitsmigration aktiv, es werden Berufsausbildungen und Sprachkurse für die Arbeit im jeweiligen Land angeboten und günstige Bedingungen für die Beschäftigung geschaffen.

Die Tatsache, dass die Externe Agentur für Arbeitsmigration mit mehreren Ländern, darunter dem Vereinigten Königreich, Ungarn und der Slowakei, über die Arbeitsmigration verhandelt, zeigt, dass die Aktivitäten noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Darüber hinaus wird auf Initiative von Präsident Shavkat Mirziyoyev ein Unternehmen, das Rückkehrer aus der Arbeitsmigration einstellt, ein Jahr lang einen finanziellen Zuschuss aus dem Beschäftigungsförderungsfonds erhalten.

Die Beschäftigungsförderung für Bürger, die aus der Arbeitsmigration zurückkehren, wird ebenfalls als wichtiges Thema betrachtet. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen wurde denjenigen, die aus der Arbeitsmigration zurückkehren, finanzielle Unterstützung gewährt. Damit können sie auf ihren eigenen Grundstücken Produkte anbauen und Einkommen erzielen. Darüber hinaus werden ähnliche Beschäftigungsdienste angeboten. Zudem bieten medizinische Einrichtungen kostenlose Vorsorgeuntersuchungen für Rückkehrer und ihre Familienangehörigen an. Außerdem wurden seit dem 15. Oktober 2023 Sozialdienstzentren „Mensch“ eingerichtet, die den Kindern, deren Eltern im Ausland arbeiten, soziale Unterstützung bieten.

Es ist anzumerken, dass nicht nur staatliche, sondern auch nichtstaatliche Organisationen derzeit einen positiven Beitrag zur Regulierung und Unterstützung der Arbeitsmigration leisten. In diesem Zusammenhang sind die Ausbildungskurse und Dienstleistungsorganisationen zu nennen, die mit der Agentur für Arbeitsmigration ins Ausland zusammenarbeiten.

Die erste Etappe: Für Bürger, die im Ausland arbeiten möchten, werden Vorbereitungskurse organisiert. Berufs- und Sprachkurse für Bürger, die im Ausland arbeiten möchten, werden in 14 „Welcome to Work“- Zentren für Arbeitslose, 30 Berufsbildungszentren, 136 Gemeinden, 24 Colleges und 13 technischen Schulen angeboten.

Die zweite Etappe: Arbeitsmigranten erhalten im Ausland rechtliche und soziale Unterstützung. Zu diesem Zweck wurden in einigen Staaten usbekische Agenturen für Arbeitsmigration ins Ausland eingerichtet, die im Ausland arbeitende Bürger betreuen. In den usbekischen Generalkonsulaten wurde die Stelle eines Attachés für Arbeitsmigration eingerichtet.

Die dritte Etappe: Es wurde Unterstützung zur Eingewöhnung von nach Usbekistan zurückgekehrten Arbeitsmigranten bereitgestellt. In den Zentren für Beschäftigungsförderung sind Inspektoren tätig, um die in das Land zurückgekehrten Arbeitsmigranten erneut zu zertifizieren.

Abschließend ist festzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden und weiterhin ergriffen werden, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz für im Ausland arbeitende Usbeken zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern in allen relevanten Migrationsfragen wird fortgesetzt, ebenso die systematische Arbeit an der beruflichen Orientierung und den Sprachkenntnissen der Arbeitsmigranten.